AGB
AGB – Privatkoch/ Mietkoch/ Events/ Kochkurse
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Küchenzauber Mindelheim
Mathias Güse
Bahnhofstraße 44
87719 Mindelheim
I. Dienstleistung:
Privatkoch, Mietkoch, Kochkurse, Catering & Events
II. Auftrag:
1. Küchenzauber Mindelheim-Verpflichtet“/Mathias Güse (im Weiteren Auftragnehmer) wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklichen, schriftlichen (ob per Post oder per E-Mail) erteilten Auftrags/Vertrags tätig.
2. Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht begründet.
3. Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus.
4. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung.
III. Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer erbringt seine Arbeitsleistung in der Regel persönlich oder mit Einsatz von Mitarbeitern. Jedoch kann er sich bei der Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers auch eines Dritten bedienen.
IV. Rahmen
1. Die Kochkurse & Events sind auf eine vorab festgelegte Zeit oder Konsummenge beschränkt.
2. Mitgebrachte Kochutensilien, Küchengeräte, Geschirr, Bestecke, Gläser, Dekoration etc., die zur Durchführung des Auftrags benötigt werden oder sich im Veranstaltungsort befinden, sind und bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
3. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sich der Einsatzort vor Eintreffen des Auftragnehmers in einem hygienisch einwandfreien Zustand befindet.
V. Zahlung
1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig und binnen 14 Tagen zu begleichen.
2. Die Begleichung des Rechnungsbetrags hat mittels Überweisung auf das angegebene Bankkonto zu erfolgen.
3. Bei einem Auftrag von mehr als einer Woche kann eine wöchentliche Zwischenabrechnung erfolgen.
4. Abweichend von dieser Regelung hält sich der Auftragnehmer ein schriftlich vereinbartes Sofortkassenprinzip vor.
5. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gilt dies ab Fristablauf als
Versäumnis, ohne das es angemahnt oder in Verzug gesetzt werden muss.
6. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, werden Mahngebühren von 25€ ab Rechnungsdatum fällig.
VI. Stornierung, Stornierungskosten
1. Für vom Auftraggeber teilweise oder komplett schriftlich stornierte Aufträge werden Stornierungskosten prozentual zum Kostenvoranschlag berechnet. Nachfolgende Regelungen finden Anwendung: 7-4 Tage vor Auftragserfüllung 30%; 3-2 Tage vor Auftragserfüllung 70%; weniger als 24 Stunden vor Auftragserfüllung 90%.
2. Alle bereits angefallenen Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind von der Stornierung ausgeschlossen und werden im Falle einer Auftragsstornierung wie im Angebot ausgewiesen in voller Höhe berechnet.
3. Die Auftragsstornierung hat vom Auftraggeber in jeden Fall schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunktes gilt das Empfangs- bzw. Zustellungsdatum beim Auftragnehmer.
4. Pandemie-Klausel: Ist der Auftrag auf Grund von kurzfristig geänderten staatlichen Auflagen nicht durchführbar, ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Stornierung weniger als 48 Std. vor Auftragsbeginn behält sich der Auftragnehmer vor, seine bereits getätigten Ausgaben und Fahrtkosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
VIII. Höhere Gewalt
Im Falle der höheren Gewalt und durch Krankheit, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach sofortiger Mitteilung an den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung zum Teil oder völlig aufzulösen. Für eine Schadenersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Auftragnehmer nicht auf.
IX. Anzeige von Beanstandungen
Beanstandungen und/ oder Mängel bei einer Dienstleistung müssen unmittelbar während
bzw. unmittelbar nach Auftragsbeendigung in schriftlicher Form angezeigt werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung.
X. Haftung
1. Der Auftraggeber haftet für durch ihn verursachte Schäden an Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern/Subunternehmern und seinen zur Auftragserfüllung eigens benötigten Arbeitsmaterials, Arbeitskleidung oder anderweitigen Schäden, im vollen Umfang.
2. Der Auftragnehmer haftet für die Beschädigung am Arbeitsmaterial des Auftraggebers.
XI. Neue AGB
1. Da ich meine AGBs den jeweiligen Unternehmenssituationen anpasse, weise ich in
aktueller Korrespondenz darauf hin. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb vier Wochen, gilt dies als Zustimmung.
2. Sie erhalten unsere AGBs auf meiner Webside, sowie auf Nachfrage per E-Mail.
AGB – Gutscheine
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Küchenzauber Mindelheim
Mathias Güse
Bahnhofstraße 44
87719 Mindelheim
I. Dienstleistung
Zukünftige Dienstleistungen, wie Privatkoch, Kochkurs oder Event, durch Inhaberpapier gemäß § 807 BGB
II. Terminvereinbarung
Zum Einlösen des Gutscheins bedarf es einer Terminvereinbarung. Diese orientiert sich vorwiegend an den Verfügbarkeiten des Privatkochs.
Sollte der Termin kurzfristig von Seiten des Privatkochs nicht zu Stande kommen, wird ein Ersatztermin gefunden.
Dies gilt ebenso für die gutscheineinlösende Partei. Bei Stornierung durch den Gutscheininhaber weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen ggf. weitere Kosten für bereits getätigte Aufwendungen an.
III. Wirkungskreis
Im Gutschein ist keine An- und Abreise des Mietkoches inkludiert. Berücksichtigen Sie, dass die Anfahrt mit 0,90€/km proFahrtkilometer in eine Richtung verrechnet wird.
IV. Einlösebedingungen
1. Der Gutschein muss im vollen Umfang eingelöst werden. Eine Teileinlösung oder Auszahlung des Restbetrags ist ausgeschlossen.
2. Der Gutschein behält drei Jahre nach Ausgabedatum seine Gültigkeit.
3. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Gutscheinwertes lässt sich die Gültigkeit des Gutschein bis zum Ende des Folgejahrs verlängern.
4. Jeder, der den Gutschein vorlegt, kann ihn einlösen. Der Gutschein ist ein sogenanntes kleines Inhaberpapier gemäß § 807 BGB, das jeden, der es in Händen hält, zu seiner Geltendmachung berechtigt.
V. Barauszahlung
Nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 20% erfolgt eine Auszahlung des Gutscheinwerts per Banküberweisung. Dies ist nur möglich innerhalb seiner Gültigkeitsdauer.
VI. Zahlung
1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Dienstleistung/ausstellung des Gutscheins und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig und binnen 14 Tagen zu begleichen.
2. Der Rechnungsbetrag hat mittels Überweisung auf das angegebene Bankkonto zu erfolgen.
3. Der Gutschein erhält erst seine Gültigkeit mit Zahlungseingang.